Wie der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz vom 04.10.2016 zu entnehmen, ist das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.