Cookies

Foto: © Saylors

 

Diese Webseite verwendet keine Cookies.

 

Ein Cookie ist eine Textdatei eines Webseitenanbieters, die in dem Internetbrowser des Nutzers abgespeichert und bei einem erneuten Besuch der Webseite an den Server des Webseitenanbieters zurück gesandt wird.
 

Funktionen von Cookies

 
Die Funktionen von Cookies sind unterschiedlich. In Online-Shops dienen sie dazu, sich gekaufte Artikel zu „merken“, um diese dann in einem virtuellen Warenkorb anzuzeigen. Da diese Art Cookies nach dem Verlassen der Webseite verfallen, werden sie auch Session Cookies genannt. Andere verwenden Cookies, um sich spezielle Webseiteneinstellungen zu merken, damit der Nutzer beim nächsten Besuch diese Einstellungen nicht wieder erneut vornehmen muss. Cookies können aber auch dazu dienen, einfach „nur“ das Surfverhalten zu protokollieren. Einige Anbieter speichern eine Vielzahl solcher Protokolle über längere Zeiträume und nutzen sie z.B. für ein bedarfs- und bedürfnisorientiertes Online-Marketing (Tracking-Cookies). Die Anwendung von Tracking-Cookies ist datenschutzrechtlich problematisch: Es findet ein vom Anbieter der Webweite initiierter Informationsaustausch statt, den der Nutzer nicht unbedingt bemerkt.
 

Rechtslage

 
Die Europäische Union hat mit dem Erlass der „Cookie-Richtlinie“ 2009/136/EG vom 25.11.2009 (im Internet: hier) verbindlich vorgeschrieben, dass Nutzer über die Anwendung von Cookies informiert werden müssen. Der Umfang der Informationspflicht richtet sich dabei nach den Vorgaben, die bereits in der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG formuliert wurden. Es muss über die Identität des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen aufgeklärt werden, den Datenempfänger, über die Zweckbestimmung der Verarbeitung und über Auskunfts- und Berichtigungsansprüche des Nutzers. Sodann bedarf es einer Einwilligung des Nutzers, bevor Cookies auf seinem Rechner verwendet werden dürfen. Eine Ausnahme besteht für solche Webseiten, bei denen das Setzen von Cookies erforderlich ist, um den vom Nutzer gewünschten Dienst überhaupt anbieten zu können, wie z.B. bei der technischen Umsetzung eines Warenkorbs mittels Cookies im Rahmen des Angebots eines Onlineshops.
 

Form der Aufklärung

 
Die Frage, in welcher Art und Weise eine auf Grundlage der erforderlichen Information abzugebende Einwilligung erteilt werden muss, lässt die Richtlinie offen und stellt die nähere Ausgestaltung in das Ermessen des nationalen Gesetzgebers. Die Umsetzungsfrist bis zum 25.05.2011 hat der deutsche Gesetzgeber überschritten. Zur Gewährleistung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens und zur Sicherstellung der in ihr verbürgten Rechte dürfte die Richtlinie direkt anwendbar sein.

Im Vordergrund der Umsetzung der Richtlinie steht, die Methoden der Information und die Einräumung des Rechts, Cookies abzulehnen, so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten (vgl. Erwägungsgrund 66 der Richtlinie 2009/136/EG). Sinn und Zweck der Neuregelung ist in erster Linie die Aufklärung des Nutzers. Er soll wissen, mit welchen Cookies er es zu tun hat.